Der Begriff Cuvée stammt aus dem Französischen und bezeichnet den Gärbehälterinhalt. Andere Begriffe sind Verschnitt, Marriage oder Mélange. Gemeint ist immer das gemeinsame Keltern und Vergären von verschiedenen Rebsorten in einem Gärbehälter zur Herstellung von Wein oder Schaumwein. Auch der daraus gewonnene Wein wird als Cuvée bezeichnet. Bei einigen Weinen werden 2 Rebsorten verschnitten bei anderen können es mehr als zehn sein. Beim CHATEAUNEUF-DU-PAP sind zum Beispiel bis zu 13 Rebsorten zugelassen.
Während in den meisten weinerzeugenden Länder das Verschneiden von Rebsorten zur Gewinnung von einem Wein Gang und Gebe ist, ist es in Deutschland und Österreich nur in bestimmten Fällen erlaubt Cuvées herzustellen und diese als Qualitätswein zu vermarkten. Doch auch in Deutschland ist diese Art der Weinherstellung nicht neu. Bereits seit langem wird Wein als „Gemischter Satz“ angebaut. Das bedeutet, dass zwei oder mehrere Rebsorten bereits im Weinberg gemischt stehen, gemeinsam gelesen und gekeltert werden. Obwohl der gemischte Satz heute wenig Bedeutung hat gibt es bei einige Winzern solche Cuvées als Spezialität.