Bäcker (maskulinum) ist eine Berufsbezeichnung für einen Menschen, der seinen Lebensunterhalt durch Backen von Brot, Brötchen etc. verdient.

Der Bäcker zählt zu den Handwerksberufen. Nach einer meist dreijährigen Berufsausbildung wird vor der regional zuständigen Innung die Gesellenprüfung abgelegt. Nach einer definierten aktiven Arbeitszeit besteht für den Bäckergesellen die Möglichkeit, sich an einer Fachschule weiterzubilden und anschließend vor der Handwerkskammer die Meisterprüfung abzulegen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Meisterprüfung erwirbt man das Recht, den Beruf des Bäckers selbstständig auszuüben und Auszubildende in diesem Beruf auszubilden.

Die Bezeichnung Bäcker wird umgangssprachlich manchmal auch für den Beruf des Konditors (Zuckerbäcker!) verwendet.