Die Schlachtung dient dem möglichst schmerzlosen Töten von Nutztieren, um deren Fleisch zum Verzehr zu verarbeiten, sowie die Nebenprodukte wie Knochen, Horn und Haut einer weiteren Verarbeitung zuzuführen.

Tierrechtler, welche gegen die Tötung zwecks menschlichem Verzehr sind, betrachten Schlachten als einen Euphemismus für die Ermordung von (nichtmenschlichen) Tieren. Das schlachten von Menschen wäre demnach okay?

In den meisten westlichen Nationen dürfen Tiere nur mit vorgängiger Betäubung geschlachtet werden. Die Betäubung muss vor dem ersten Blutentzug durchgeführt werden. Dadurch wird garantiert, dass die Tiere keinen unnötigen Schmerz durch Schlachtwunden erleiden.

In grossen Metzgereien werden die betäubten Tiere an den Füssen (Stotzen) an einer Hochbahn aufgehängt. Um Verschmutzungen und mikrobiologischen Kontaminationen vorzubeugen, wird der Tierkörper von oben her bearbeitet. Meistens steht pro Arbeitsschritt eine Person zur Verfügung, welche nur für ihren Bereich zuständig ist.

Am Anfang der Hochstrasse steht die Betäubung und das Aufhängen. Zum Aufhängen werden die berühmten Fleischerhaken benötigt.

Beim nächsten Arbeitsgang wird das Blut aus dem Tierkörper abgelassen. Das Tier ist jetzt definitiv tot. Beim nächsten Schritt werden der Kopf und die Vorderbeine sauber abgetrennt.

Der Tierkörper wird jetzt umgehängt, so dass man die Hinterbeine entfernen kann. Anschliessend wird die Haut vorgeschnitten und dann abgezogen.

Der heikelste Arbeitschritt ist das Entnehmen der Eingeweide, die so genannte Eviszeration. Es muss peinlichst darauf geachtet werden, dass keine Kotreste vom Darm oder After an das Fleisch gelangen. Beim Öffnen der Bauchdecke entweicht ein sehr starker und unangenehmer Geruch. Nach diesem Arbeitsschritt erfolgt die veterinärhygienische Kontrolle.

Jetzt wird der Körper in die entspechende Größe zerlegt. Grossmetzgereien liefern meist Hälften oder Viertel. Der Tierkörper kann jetzt mit einem Hochdruckreiniger abgespritzt werden.