Der Bt-Mais ist eine gentechnisch veränderte Variante des Mais. Seinen Namen verdankt er dem Bakterium Bacillus thuringiensis, von dem ihm ein Proteingen eingeschleust wurde.

Das Bakterium Bacillus thuringiensis ist ein weltweit verbreitetes Bodenbakterium, das in der Lage ist, ein Gift (Bt-Toxin) zu produzieren, welches spezifisch auf verschiedene Insekten, vor allem auf die Larven des Maiszünslers (Pyralis farinalis), wirkt. Das Gen, welches dieses Gift codiert, wurde in den Mais sowie in eine Reihe weitere Pflanzen eingebaut, um so einen Schutz vor den Schädlingen zu bekommen, der unabhängig von großflächigem Einsatz gefährlicher Schädlingsbekämpfungsmittel ist. Für den Menschen sowie für andere Wirbeltiere ist das Gift offensichtlich unschädlich, da es im Magen vollständig abgebaut wird. Mittlerweile sind mehr als 100 Patente auf verschiedene gentechnische Varianten des Proteins, des Bakteriums und der veränderten Pflanzen angemeldet worden.

Neben dem internen Schutz der Pflanzen vor spezifischen Schädlingen argumentieren die Befürworter des Anbaus von Bt-Mais vor allem mit der Aussage, dass der Bt-Mais weit weniger mit Pilzen und den zugehörigen, meist krebserregenden Giften der Pilze belastet ist. Dies liegt an der verringerten Fraßschädigung, die zugleich ein Ansammeln von Wasser in den Fraßgängen und damit ein Wachstum der Pilze verhindert.

Der Bt-Mais stellt einen der ersten genetisch veränderten Organismen dar, die wirtschaftlich im großen Stil angebaut und als Nahrungspflanzen genutzt wurden. Die Anbaufelder des Bt-Mais liegen vor allem in den USA, wo im Jahr 2000 bereits über zehn Millionen Hektar mit ihm bepflanzt waren.

In Europa gibt es bislang keinen nennenswerten Bt-Maisanbau. Das erste Pilotprojekt in Deutschland startete 1998 mit der Aussaat auf 350 Hektar im Rahmen der Sortenprüfung. Zu Beginn des Jahres 2000 wurde der Anbau jedoch auf massiven Druck verschiedener Umweltschutzgruppen (Greenpeace, BUND u.a.) sowie durch die Grünen-Minister Jürgen Trittin und Andrea Fischer gestoppt. Mittels einer Weisung hob die damalige Bundesgesundheitsministerin die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 1997 auf und entzog somit der Zulassung die juristische Grundlage. Im wesentlichen wurde diese Weisung durch drei Argumente begründet:

Nach Ansicht der Bundesgesundheitsministerin (und anderer Gegner gentechnisch veränderter Lebensmittel) bestehe die Gefahr,

  1. dass Krankheitserreger des Menschen durch den Verzehr gentechnisch veränderter Pflanzen vermehrt Antibiotikaresistenzen entwickeln könnten,
  2. dass neben den Zielinsekten auch weitere Insekten vergiftet werden können, besonders durch die Verwehung von Maispollen auf benachbarte Brachflächen (Kurz vorher wurde ein massives Schmetterlingssterben im Umfeld amerikanischer Bt-Maisfelder dokumentiert) und
  3. dass die Schadinsekten mittelfristig ebenfalls Resistenzen durch das Bt-Gift entwickeln können und so das Bioinsektizid im Mais unwirksam wird.

Auf das Verbot folgte ein politischer und institutioneller Streit um den Bt-Mais, der schließlich zu einem erneuten, legalisierten Testanbau von 12 Tonnen Mais auf einem 500 ha großen Feld führte. Dieses Feld soll kontrolliert beobachtet werden, um eine wissenschaftliche Datenbasis zum Nutzen und zur Gefahr des Genmais zu erhalten. Andrea Fischer schied in der Folge des Streites aus dem Amt und wurde durch die SPD-Politikerin Ulla Schmidt ersetzt. 2001 billigte das Europäische Parlament eine europaweite Freisetzungsrichtlinie für transgene Nutzpflanzen.