Weißherbst bezeichnet nach deutschem Weinrecht ausschließlich Roséwein, welcher zu 100 % aus einer roten Rebsorte gekeltert wurde. Auch eine mögliche Süßung des fertigen QbA- bzw. Kabinettweines ist nur mit Süßreserve (unvergorenem Most) der gleichen Sorte gestattet.
Leckere Rezepte für jeden Geschmack