Alkopops (engl. umgangssprachlich pop „Brause“) sind Mischgetränke diverser Hersteller aus Likör bzw. Schnaps und Limonade, manchmal in Anlehnung an bekannte Longdrinks wie Wodka-Lemon, aber wesentlich süßer als diese.

Alkopops sind ein beliebtes Rauschmittel für Jugendliche, da durch den süßen Zusatz von Limonade der Alkohol kaum geschmeckt wird. Der Alkoholgehalt entspricht durchschnittlich 5,5 % und liegt damit etwas über dem Gehalt der meisten Bier-Sorten. Man kann sagen: in einem Alkopop stecken zwei Schnäpse oder etwa 12 Gramm reiner Alkohol.

Diese Mischgetränke lassen sich hauptsächlich in folgende Gruppen einteilen:

  • Mischgetränke aus destilliertem bzw. hochprozentigem Alkohol und Limonade
  • Mischgetränke aus Alkohol, Limonade und Aufputschmitteln, wie z. B. Koffein, Taurin
  • Bier-Spirituosen-Limonade-Mischgetränke

Alkopops sind in erster Linie für die großen Hersteller ?klassischer? Alkoholika kommerziell erfolgreiche Produkte, obgleich sie für den Endverbraucher deutlich mehr kosten als die entsprechende Menge an Branntwein und Limonade oder Fruchtsaft. Dem Vorwurf, mit besonders ?peppiger? Werbung bewusst die Jugend verführen zu wollen, begegnen die Hersteller mit dem Einwand, dass alle dargestellten Personen deutlich sichtbar über 18 Jahre alt seien.

Typisch für das Marketing dieser Getränke ist die Einführung des Produktes zunächst über die Gastronomie und Club-Szene und darauf in Supermärkten und den Getränkehandel.

Da Alkopops auf Grundlage hochprozentiger Spirituosen gemixt werden, ist der Verkauf in Deutschland nur an Erwachsene erlaubt. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2003 ergab jedoch, dass dennoch rund 75 Prozent der Jugendlichen bereits Alkopops getrunken haben. Die Hersteller verkaufen demnach rund die Hälfte der Alkopops an Jugendliche.

Den hohen Konsum von Alkopops durch Jugendliche führt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung darauf zurück, dass man dem Getränk den Alkoholgehalt nicht unmittelbar anmerkt. Denn durch Mischung mit Bier oder Limonade mit hohem Zuckergehalt wird der Alkoholgeschmack gemildert oder unterdrückt. Außerdem wird der Alkohol auf diese Weise verdünnt und es wird der Eindruck erweckt, dass es sich um ein leichtes Mischgetränk oder gar ein Erfrischungsgetränk handelt. Durch die hohe Verdünnung ist die Alkoholisierung anfangs gering, steigert sich aber beim mehrfachen Konsum. Ein weiteres Problem ist die Selbstüberschätzung beim Führen von Kraftfahrzeugen, da der Alkoholgehalt deutlich unterschätzt werde.

Um dem Konsum der Alkopops durch Jugendliche entgegenzuwirken, gilt seit dem 2. August 2004 eine Sondersteuer auf diese Getränke. Eine handelsübliche 275-Milliliter-Flasche mit 5,5 Prozent Alkoholgehalt kostet dann rund einen Euro mehr (davon entfallen rund 85 Cent auf die eigentliche Alkopopsteuer und der Rest auf die Mehrwertsteuer, die auch auf die Alkopopsteuer nochmal erhoben wird). Ursprünglich sollte das Gesetz bereits am 1. Juli 2004 gelten, der Einspruch des Bundesrates verzögerte das Gesetz aber.

Die Initiative verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol forderte in einer Anzeigenkampagne, auf die geplante Alkopop-Steuer zu verzichten. Unter anderem hieß es in der Anzeige, die Steuer führe nur zu einer Ausweichreaktion und diene daher nicht dem Jugendschutz. Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte am 24. Juni 2004 ihre Recherche, nach der hinter der Initiative die Firma Diageo steckt, die knapp 50 hochprozentige Alkoholprodukte vertreibt, darunter auch mehrere Alkopops.

Marktführende Firmen im Bereich der Branntweinspirituosen, wie zum Beispiel Bacardi oder Smirnoff können sich diese Umstellung auf Grund von Imagegründen nicht leisten. Der Kunde erwartet in einem SmirnoffIce Vodka und wird sich nicht mit Schaumwein- oder Bierbasis zufrieden geben. Des Weiteren müsste das gesamte Produkt inhaltlich neu überarbeitet werden, wodurch auch imense Kosten für neues Marketing verbunden wären. Die Reaktion besteht bei Firmen dieser Art darin, das ursprüngliche Produkt mit Branntwein zum nahezu selben Preis wie vor der Sondersteuer anzubieten. Die Steuer fällt somit nur den Getränkeherstellern zur Last und diese kompensieren sie mit Verminderung der Werbeausgaben. Der ursprüngliche Gedanke des Staates, mit dem erhöhten Preis vorzugsweise Jugendliche von dem Produkt fern zu halten, wird zumindest in der äußerlich für den Kunden merklichen Weise umgangen.