Der Begriff Tafelwein bezeichnet die unterste Qualitätskategorie des Weins. Da Tafelwein keinen besonderen Qualitätsprüfungen unterliegt, darf z.B. mit Zucker angereicherter Most, für die alkoholische Gärung verwendet werden.

Deutschland: Tafelwein muss ausschließlich von empfohlenen, zugelassenen Rebsorten stammen, eine natürlichen Mindestalkoholgehalt von 5 Vol.-% aufweisen und muß nach Anreicherung einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 8,5 vol.-% haben. Deutsche Tafelweine dürfen keine Lagennamen, keine Gemeinde – oder Ortsteilnamen und keine Namen von bestimmten Anbaugebieten tragen. Diese Bezeichnung sind ausschließlich den Qualitätsweinen vorbehalten.

Österreich: Tafelwein oder Tischwein muss aus Trauben stammen, die mindestens 63° Öchsle aufweisen, er darf nicht in 0,75 Liter Flaschen abgefüllt werden.

Schweiz: Die Markenweine gebören hier zu den Tafelweinen. Phantasienamen dürfen nur zusammen mit der Rebsorte verwendet werden oder zusammen mit der Herkunftsbezeichnung. Tischweine sind Konsumweine, die meist aus Verschnitten mit Auslandsweinen hergestellt werden.

Spanien: Vino de la Mesa Wein des Hauses kann alles Mögliche sein, meist recht passabler Wein zum Essen, selten Markenware, mitunter aber sogar echter Rioja. Je nach Region mittelmäßiger bis sehr guter Wein, für deutsche Verhältnisse immer überdurchschnittlich gut.

Frankreich: Die französischen Vins de Table, machen etwa die Hälfte der französischen Weinproduktion aus. Sie unterliegen keiner speziellen Klassifizierung. Um ein Minimum an Qualität zu garantieren, sind bestimmte Rebsorten, ein Mindestalkoholgehalt und ein Mindestsäuregehalt vorgeschrieben. Auf dem Etikett müssen die Bezeichnung Vin de Table und der Alkoholgehalt verzeichnet sein.

Italien: Tafelweine in Italien tragen seit 1973 die Bezeichnung Vino da Tavola. Man findet mitunter in dieser Klasse Weine, die den DOC und DOCG- Weinen überlegen sind.

Ungarn: Gemäß dem Weingesetz von 1970 heißt der Tafelwein Aztali Bor. Er muss zwischen 10,5 und 12 Vol.-% Alkohol aufweisen, Rebsorte und Herkunft müssen angegeben werden.